Wiederaufnahme des Trainings für alle

Es ist soweit, ab dem 18.05.2020 kann der Schießbetrieb wieder aufgenommen werden.

Die von der Landesregierung erlassenen Vorschriften zum Schutz vor einer Ausbreitung des Corona-Virus gelten auch für den Schießbetrieb und werden bei uns durch folgende Regelungen umgesetzt:

1. Mund- u. Nasenabdeckung
Das Gebäude darf nur mit aufgesetzter Mund- und Nasenabdeckung betreten werden. Diese ist im Gebäude ununterbrochen zu tragen.


2. Desinfektion
Beim Betreten und Verlassen des Gebäudes haben sich die Besucher die Hände zu desinfizieren. Die sanitären Anlagen, die Waffenablagen auf dem Schießstand sowie evtl. benutzte Vereinswaffen sind nach Gebrauch durch den Benutzer zu desinfiszieren. Desinfektions- bzw. Reinigungsmittel stehen in ausreichender Menge zur Verfügung.


3. Einhaltung des Mindestabstands
Im gesamten Gebäude und im  Eingangsbereich ist ein Mindestabstand von 1,50 m zueinander einzuhalten.
Um den geforderten Mindestabstand von 1,50 m einhalten zu können, ist zwischen den Schützen jeweils 1 Stand frei zu lassen.
Die freizuhaltenden Stände sind entsprechend gekennzeichnet und dürfen nicht benutzt werden. Die Standaufsicht ist für die Einhaltung des Mindestabstands verantwortlich.
Ein Unterschreiten des Mindestabstands ist für die Standaufsicht nur zur Gefahrenabwehr zulässig.
Eine gleichzeitige Benutzung der Treppe zum Schießstand durch mehrere Personen ist untersagt.


4. Nutzung der Toiletten
Die sanitären Anlagen sind nicht durch mehrere Personen gleichzeitig zu benutzen. Beim Warten sind auch hier die Abstandsregeln einzuhalten.


5. Verzehr von Getränken / Aufenthalt im Gastraum
Der Verzehr von Getränken am Tresen ist untersagt. Am Tresen oder in der Küche darf sich nur eine Person aufhalten.
Bei der Benutzung der Tische ist auf Einhaltung des Mindestabstands zu achten. Um den Reinigungsaufwand zu minimieren, werden Getränke, wenn möglich, nur in Flaschen ausgegeben (insbes. Bier). Sofern Gläser benutzt wurden, sind diese mit heißem Wasser und Reinigungsmittel zu reinigen und abzutrocknen.


6. Reservierung von Schießzeiten
Um einen reibungslosen Schießbetrieb ohne vorherige Wartezeiten zu ermöglichen und die maximal zulässige Anzahl von Schützen einzuhalten, müssen sich die Schützen vor dem Aufsuchen des Schützenheims eine Schießzeit reservieren. Es werden zu den Schießzeiten nur diejenigen Schützen eingelassen, die auch die jeweilige Schießzeit reserviert haben. Eventuelle Wartezeiten sind im eigenen Kraftfahrzeug zu verbringen.


7. Registrierung der Anwesenden
In einer Liste haben sich die anwesenden Schützen mit Angabe ihrer
vollständigen Anschrift und der Dauer der Anwesenheit einzutragen. Diese Listen sind vom Verein für 4 Wochen aufzuheben, um im Infektionsfall die Kontaktketten nachvollziehen zu können.


8. Hausrecht, Verantwortlichkeiten
Die Schießleitung ist verantwortlich für die Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften. Sie ist insoweit Erfüllungsgehilfe desnVereinsvorsitzenden und übt das Hausrecht aus. Es bleibt vorbehalten, Besucher, die sich den Hygienemaßnahmen verweigern, des Hauses zu verweisen.

Wir bitten dringend um Beachtung dieser Regeln. Wir sollten unsere eigene und die Gesundheit anderer nicht durch Leichtsinnigkeit oder Uneinsichtigkeit gefährden. Dies hätte ggf. eine erneute Einstellung des Schießbetriebes zur Folge.

Der Link zu den Maßgaben des NDSB : https://www.ndsb-sh.de/aktuelles/news-flash/news/leitfaden-zur-wiederaufnahme-des-schiessbetriebes/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=e11de91f073fe8fa087742957f60d71b

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